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	<description>Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker in Baden-Württemberg</description>
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		<title>Interview: Pascal Kober (MdB) zu kommunalen Folgen der neuen Hartz IV – Gesetzgebung</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Jan 2011 22:48:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Buessemaker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Featured]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>

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		<description><![CDATA[Das aktuelle Interview: Pascal Kober (MdB) zu kommunalen Folgen der neuen Hartz IV &#8211; Gesetzgebung In den vergangenen Wochen und Monaten sorgte die Hartz IV – Gesetzgebung (Sozialgesetzbuch II) bundesweit für Schlagzeilen. In den Medien, an Stammtischen, bei Sozialverbänden und in der breiten Bevölkerung wurde sich insbesondere mit der Anhebung des Regelsatzes für Hartz IV... <a href=http://mcl-media.de/vlk/2011/01/interview-pascal-kober-mdb-zu-kommunalen-folgen-der-neuen-hartz-iv-%e2%80%93-gesetzgebung/>weiter lesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_155" class="wp-caption alignleft" style="width: 254px"><a href="http://mcl-media.de/vlk/wp-content/uploads/2011/01/pressefoto-ronnybuck005-1.jpg"><img src="http://mcl-media.de/vlk/wp-content/uploads/2011/01/pressefoto-ronnybuck005-1.jpg" alt="Pascal Kober MdB" title="Pascal Kober MdB" width="244" height="366" class="size-full wp-image-155" /></a><p class="wp-caption-text">Pascal Kober MdB</p></div>Das aktuelle Interview: Pascal Kober (MdB) zu kommunalen Folgen der neuen Hartz IV &#8211; Gesetzgebung</p>
<p>In den vergangenen Wochen und Monaten sorgte die Hartz IV – Gesetzgebung (Sozialgesetzbuch II) bundesweit für Schlagzeilen. In den Medien, an Stammtischen, bei Sozialverbänden und in der breiten Bevölkerung wurde sich insbesondere mit der Anhebung des Regelsatzes für Hartz IV – Empfänger von 359,- € um 5,- € monatlich auseinandergesetzt. Unter diesem allbeherrschen Einzelaspekt wurde nur am Rande wahrgenommen, dass die neue Hartz IV – Gesetzgebung mit weiteren Folgen für Städte und Gemeinden verbunden ist.</p>
<p>Pascal Kober, Abgeordneter der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Wahlkreis Reutlingen und Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales stellt sich Fragen der VLK – Informationen. Mit ihm sprach Dr. Michael Büssemaker. </p>
<p>Dr. Büssemaker: Herr Kober, überspringen wir einmal die aktuelle Diskussion um die Anhebung des Hartz IV &#8211; Regelsatzes um 5,- €. Wo liegen die weitergehenden und für Kommunen wichtigen Änderungen in der neuen Hartz IV – Gesetzgebung?</p>
<p>Kober: In seinem Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgerichts klargestellt, dass die unter Rot-Grün beschlossenen Hartz IV-Gesetze so nicht verfassungskonform waren. Somit hatten wir einen klaren Auftrag, was geändert werden musste. In diesem Sinne haben wir die Regelsätze nun erstmals transparent und nachvollziehbar berechnet. Vor allem jedoch haben wir mit dem Bildungspaket einen Schwerpunkt auf den Bedarf von Kindern und Jugendlichen gelegt.<br />
Das Bildungspaket ist zwar auch für die Kommunen mit Mehrkosten verbunden; es ist aber Ergebnis des gerichtlichen Urteils und der notwendigen Neuberechnung des Regelsatzes. Es ist uns gelungen, das Urteil verfassungskonform umzusetzen, dabei aber die Belastungen für die Kommunen so gering wie möglich zu halten. Denn die Forderungen nach viel höheren Regelsätzen von Seiten der Opposition hätten eine deutlich höhere Belastung der Kommunen zur Folge gehabt. Dadurch hätte eine größere Anzahl Menschen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten. Zusätzlich anfallende Kosten für Unterkunft und Heizung hätten dann die Kommunen übernehmen müssen.<br />
Die größte Änderung für die Kommunen ist zukünftig die Möglichkeit, über eine Satzungslösung die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) zu pauschalieren. Sofern die Bundesländer die Kommunen dazu ermächtigen, dürfen diese für ihren Bereich per Satzung regeln, welche Unterkunfts- und gegebenenfalls auch Heizkosten angemessen sind. Sie können dann als Pauschalen ausgezahlt werden. Von dieser Lösung profitieren alle. Denn Kommunen können dadurch die Klageflut eindämmen, die gerade in diesem Bereich häufig überhand nimmt. Zudem wird die Handhabung der KdUH einfacher, sodass Verwaltungskosten eingespart werden können. Die Bezieher andererseits können dadurch ihre Wohnung selbstbestimmter wählen. Unter anderem hatte auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, eine Pauschalierung gefordert. Sie ist ein erster Schritt auf dem Weg hin zur Verwirklichung eines liberalen Bürgergeldes.<br />
Mit dem Gesetz verfolgen wir weiterhin unser Ziel, Menschen in Arbeit zu bringen. Der beste Schutz vor Armut ist immer noch ein Arbeitsplatz. Deshalb werden wir im kommenden Jahr auch die zahlreichen arbeitsmarktpolitischen Instrumente evaluieren. Wir werden dann zielgerichtet nur diejenigen weiterführen, die sich als wirksam erwiesen haben. Trotz Mittelkürzung aufgrund der Haushaltskonsolidierung steht uns zudem künftig pro Arbeitslosem mit 4400 Euro deutlich mehr Geld zur Verfügung, um ihn wieder in Arbeit zu bringen. Im Jahr 2006 waren es hingegen „nur“ 2860 Euro. Unsere Politik ist darauf ausgerichtet die Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu befreien. Erste Erfolge konnten wir in den vergangenen Monaten ja schon erreichen.</p>
<p>Frage: Ihren Worten entnehmen wir, dass weitergehende Punkte der Hartz IV – Gesetzgebung, um einige Beispiele zu nennen, neue Aufgaben öffnet wie „Bildungsgutscheine und Sachleistungen für eintägige Schulausflüge, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Zuschüsse zur Schülermensa, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“. Riecht das nicht förmlich danach, dass Städte und Gemeinden mit den Neuregelungen vermehrt in die Pflicht genommen werden?</p>
<p>Kober: Nein, Städte und Gemeinden werden nicht zwangsläufig in die Pflicht genommen. Unser Gesetz sieht vor, dass Kommunen nur auf freiwilliger Basis die Vorbereitung, Ausführung und Abrechnung der Bildungsleistungen für Kinder und Jugendliche übernehmen können. Wenn die Kommune das nicht möchte, bleibt die Aufgabe weiterhin komplett in der Hand des Jobcenters. In diesem Fall entsteht der Kommune kein Mehraufwand.</p>
<p>Frage: Gibt es seitens des Gesetzgebers konkrete Zahlen, wie sich die neue Hartz IV – Gesetzgebung finanziell auf den Bund, die Länder und Kommunen auswirkt?</p>
<p>Kober: Ja, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt es erste Zahlen zu finanziellen Auswirkungen des Gesetzes. So kommen auf den Bund Mehrkosten von knapp einer Milliarde Euro zu. Die Kommunen haben Mehrbelastungen von 198 Millionen Euro zu tragen, die vor allem durch die Mehrausgaben für Sozialhilfeempfänger im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bedingt sind. Die Länder werden knapp 60 Millionen Euro einsparen, da die Erhöhung des Regelsatzes Auswirkungen auf das Wohngeld hat. Diese Einsparungen ergeben sich, da ein Teil der bisherigen Bezieher von Wohngeld durch die Regelsatzerhöhung von nun an unter das SGB II fallen – wofür der Bund die Kosten tragen muss.</p>
<p>Frage: Es bestätigt sich unsere Auffassung, dass Kommunen zur Erfüllung dieser neu zu gestaltenden Rechtsansprüche für Kinder mit herangezogen werden müssen, weil die Bundesagentur für Arbeit finanziell überfordert ist. Welche Auffassungen haben, nach Ihrer Kenntnis, die Vertreter der kommunalen Ebenen (Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag) im Rahmen der neuen Hartz IV – Gesetzgebung geltend gemacht?</p>
<p>Kober: Die Vertreter der kommunalen Ebenen wurden an mehreren Stellen in die Ausarbeitung des Gesetzes einbezogen, beispielsweise im Vorfeld der Beratungen bei Fachgesprächen in den Ministerien, bei einer vierstündigen Anhörung zur konkreten Gesetzgebung und natürlich in zahlreichen informellen Gesprächen, die ich in den vergangenen Monaten mit ihnen geführt habe. In der Anhörung haben sich die Vertreter der Kommunen sehr positiv zum Bildungs- und Teilhabepaket geäußert. So heißt es in der offiziellen Stellungnahmen: „Dass die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets für bedürftige Kinder in kommunaler Verantwortung ermöglicht werden soll, ist grundsätzlich zu begrüßen.“ Als Kritikpunkt wird die komplizierte Abrechnung der Leistungen angeführt. Dies haben wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt, indem wir mit der direkten Kostenerstattung eine Abrechnungsmethode für Bildungsleistungen ermöglicht haben, wie sie die Kommunen vorgeschlagen hatten. Erneut möchte ich betonen, dass die Kommunen dies nur auf freiwilliger Basis übernehmen. Sofern sie sich dagegen aussprechen, kümmert sich weiter das Jobcenter darum.</p>
<p>Frage: Bitte verstehen Sie uns nicht falsch; die VLK unterstützt Bildung in breit gefächerter Form für die junge Generation. Hat die FDP als Regierungsbeteiligte mit ihrer Zustimmung zum Hartz IV – Paket nicht gegen das von ihr so hochgeschätzte Konnexitätsprinzip verstoßen?</p>
<p>Kober: Aus meiner Sicht ist es kein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip, da wir nur die Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils umsetzen. Diese Änderungen haben wir nicht freiwillig vorgenommen. Bei der Einführung der Gesetze waren die Kommunen außerdem über die Länder beteiligt und auch jetzt muss das Gesetz ja erst noch den Bundesrat passieren. Und schließlich fallen die Mehrkosten, die auf die Kommunen zukommen, fast ausschließlich im Bereich des SGB XII an, also bei der Sozialhilfe, sowie bei den Kosten für Unterkunft und Heizung. Also in zwei Bereichen, für die die Kommunen ohnehin schon längst verantwortlich sind.</p>
<p>Frage: Nehmen Sie es uns bitte nicht übel; wir vertreten die Interessen der Städte und Gemeinden, die derzeit den Spagat zwischen sinkenden Einnahmen und wachsenden Aufgaben zu leisten haben. Sehen Sie Möglichkeiten, dass Städte und Gemeinden Einsparungen im Hartz IV – Bereich in eigener Verantwortung vornehmen?</p>
<p>Kober: Durch die Möglichkeit, Kosten für Unterkunft und Heizung zu pauschalieren, ergeben sich für die Kommunen Einsparpotentiale durch effizientere Strukturen. Da die Angemessenheit der Unterkunftskosten nicht mehr in jedem Einzelfall geprüft werden muss, können Verwaltungskosten eingespart werden. Wir befinden uns jedoch beim Sozialgesetzbuch II sowie beim Sozialgesetzbuch XII am Existenzminimum der Menschen. Einsparungen zu Lasten der Bezieher sind daher nicht geboten und wären nicht verfassungskonform. Effizienzsteigerungen hingegen sind für die Kommunen von großem Vorteil.</p>
<p>Frage: Das magische Wort der letzten Monate in der Sozialgesetzgebung heißt „Optionskommune“, also der intensiven, koordinierten Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Sozialämtern. Wo liegen die Vorteile unter finanziellen und strukturellen Aspekten, wenn sich Städte und Gemeinden zur Optionskommune erklären?</p>
<p>Kober: Durch ein umfassendes Gesamtkonzept lassen sich nachhaltigere und umfassendere Effekte erzielen als mit punktuellen Maßnahmen. Dazu muss die Grundsicherung für Arbeitsuchende verknüpft werden mit der Wirtschaftsförderung, der Erwachsenenbildung, der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, den Schulen in Verantwortung der Kreise, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Dies können nur die Kommunen leisten. Daher hat die FDP immer für die Option gekämpft. Unserer Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass jetzt bis zu 41 zusätzliche Kreise und kreisfreie Städte optieren können.<br />
Die Nutzung zusätzlicher Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten versetzt die Kommunen außerdem in die Lage, die finanziellen Auswirkungen auf Bereiche zu beeinflussen, die ihnen bisher vorenthalten wurden. Bei den Unterkunfts- und Heizkosten etwa lassen sich nachhaltige Handlungsansätze mit positiven Wirkungen gleichermaßen für Bezieher und kommunale Haushalte verfolgen. Auch die Verwaltungsausgaben können selbst festgelegt und gestaltet werden.<br />
Für uns Bundespolitiker ist das zentrale Argument jedoch nicht finanzieller Art. Es ist die Überzeugung, dass die Kommunen die Arbeitslosigkeit vor Ort besser bekämpfen können, als die Bundesagentur für Arbeit, weil sie näher an den spezifischen Gegebenheiten vor Ort dran sind.</p>
<p>Sehr geehrter Herr Kober; die VLK – Informationen danken Ihnen für das Gespräch.</p>
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		<title>Der VLK-Stand vor Beginn des FDP Landes-Parteitages in Offenburg</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 16:47:37 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://mcl-media.de/vlk/wp-content/uploads/2010/08/VLK_0052.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-119" title="Der VLK-Stand vor Beginn des FDP-Landesparteitages in Offenburg" src="http://mcl-media.de/vlk/wp-content/uploads/2010/08/VLK_0052.jpg" alt="" width="523" height="392" /></a></p>
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		<title>Das aktuelle Interview: Daniel Bahr (MdB) zur &#8220;ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum&#8221;</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Aug 2010 15:05:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Featured]]></category>
		<category><![CDATA[Interview]]></category>

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		<description><![CDATA[&#8220;Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum ist in der Zukunft gefährdet&#8221;. Dieser Leitsatz steht über einem Interview mit einem in medizinischen und kassentechnischen Fragen äußerst versiert, anerkannten Person. Daniel Bahr ist Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit und Abgeordneter der FDP-Fraktion im 17. Deutschen Bundestag. Nach der Statistik vom 31.12.2008 leben in den 1.110 Städten... <a href=http://mcl-media.de/vlk/2010/08/das-aktuelle-interview-daniel-bahr-mdb-zur-arztlichen-versorgung-im-landlichen-raum/>weiter lesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://mcl-media.de/vlk/wp-content/uploads/2010/08/bahr.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-115" title="foto: bundestag.de" src="http://mcl-media.de/vlk/wp-content/uploads/2010/08/bahr-300x300.jpg" alt="" width="300" height="300" /></a>&#8220;Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum ist in der Zukunft gefährdet&#8221;. Dieser Leitsatz steht über einem Interview mit einem in medizinischen und kassentechnischen Fragen äußerst versiert, anerkannten Person. <strong>Daniel Bahr</strong> ist Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit und Abgeordneter der FDP-Fraktion im 17. Deutschen Bundestag.</p>
<p>Nach der Statistik vom 31.12.2008 leben in den 1.110 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg 10.750.794 Einwohner. 939 Städte und Gemeinden haben weniger als 12.500 Einwohner mit insgesamt 4.329.171 Personen (40,3 % der Bevölkerung).</p>
<p>Die Zahlen täuschen, weil einerseits jede größere Stadt oder Gemeinde als Folge der Gebietsreform von 30 &#8211; 40 Jahren kleinere Ortschaften, mit teilweise weniger als 1.000 Einwohner, dazu gewonnen hat. Andererseits sind viele Städte und Gemeinden das Ergebnis von Zusammenschlüssen kleiner Orte und Ortschaften, deren Eigenständigkeit nicht mehr zu rechtfertigen war. Somit liegt der Bevölkerungsanteil in ländlich geprägten Regionen in Baden-Württemberg deutlich über der Hälfte der Gesamteinwohnerzahl.</p>
<p>Gemeindegrößen und die Entfernung kleinerer Gemeinden zu leistungsfähigen Zentren bestimmen auch Gegenwart und Zukunft ärztlicher Versorgungen im ländlichen Raum.</p>
<p>Mit Daniel Bahr sprach Dr. Michael Büssemaker, Geschäftsführer der VLK-BW.</p>
<p><strong>Dr. Büssemaker:</strong> Herr Bahr, beginnen wir mit unserem Leitsatz, &#8220;die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum ist in der Zukunft gefährdet&#8221;. Würden Sie diesen Satz unterstreichen oder würden Sie das Thema differenzierter sehen?</p>
<p><strong>Daniel Bahr: </strong>Richtig ist, dass wir vor großen Anstrengungen stehen, um die ärztliche Versorgung besonders in ländlichen Regionen zukünftig sicherzustellen. Der Ärztemangel lässt sich dabei nicht allein an der absoluten Zahl der Ärztinnen und Ärzte festmachen, sondern hat viel mit der regionalen Verteilung und der Verteilung zwischen Hausärzten und Fachärzten zu tun. Außerdem dürfen wir die demographische Entwicklung nicht außer acht lassen. Die Menschen werden glücklicherweise immer älter. Da ältere Menschen jedoch auch einen größeren Bedarf an medizinischer Behandlung haben, brauchen wir auch mehr Ärztinnen und Ärzte.</p>
<p><strong>Frage:</strong> Landarztpraxen schließen und ältere, praktizierende Landärzte finden heute kaum noch Nachfolger. Der Beruf des Landarztes ist, so unsere Beobachtung, ökonomisch und belastungstechnisch für jüngere Mediziner nicht mehr attraktiv. Wie kann man diesen versorgungs- und kassentechnischen Teufelskreis durchbrechen?</p>
<p><strong>Daniel Bahr: </strong>Wir müssen die ambulante ärztliche Versorgung, speziell im hausärztlichen Bereich, attraktiver gestalten. Damit der ärztliche Nachwuchs motiviert ist, sich niederzulassen. Denn derzeit gestaltet sich die Nachbesetzung von Landarztpraxen als schwierig. Um das in den Griff zu bekommen, ist ein Bündel von Maßnahmen notwendig. Im Medizinstudium wollen wir weiter die patientenbezogene Ausbildung, insbesondere die Allgemeinmedizin, stärken und so das Interesse für eine spätere hausärztliche Tätigkeit fördern. Angehende Ärztinnen und Ärzte sollen sich bereits im Studium einen realistischen Eindruck von der Arbeit als Hausärztin bzw. Hausarzt machen können.</p>
<p>Darüber hinaus müssen Anreize gesetzt werden, damit sich Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten niederlassen. Hierzu gehört eine leistungsgerechte Vergütung, der Abbau von Bürokratie und der Abbau von Regressdrohungen. Gerade in Landarztpraxen, in denen eine große Zahl von Patientinnen und Patienten versorgt  wird, darf es nicht zu Nachteilen bei der Vergütung durch die hohen Fallzahlen kommen. Es muss daher überlegt werden, wie die Mengenbegrenzungen in unterversorgten Gebieten ausgesetzt werden können, um den dort arbeitenden Ärztinnen und Ärzten finanziell eine sichere Perspektive zu bieten.</p>
<p><strong>Frage:</strong> Beachten Ihre strategischen Überlegungen auch die Entwicklung, dass in ländlichen Gebieten (mit besonderem Schwerpunkt im Deutschen Osten) junge, gesunde Menschen in die größeren Städte abwandern und ältere, teilweise erkrankte Menschen in ländlichen Regionen verbleiben?</p>
<p><strong>Daniel Bahr: </strong>Die notwendige Weiterentwicklung der medizinischen Versorgungsstrukturen muss selbstverständlich auch den gesellschaftlichen Veränderungsprozessen Rechnung tragen. Hierzu gehören auch demographische Entwicklungen, die regelmäßig mit einer veränderten Morbidität und einem sich änderten Behandlungsbedarf einhergehen. Um eine gute Versorgung sicherzustellen, wollen wir die Vorgaben für die Festlegung der Planungsbereiche flexibilisieren. Bei regionalen Besonderheiten sollen die zuständigen Gremien auf Landesebene von den bundesweiten Vorgaben der Bedarfsplanung abweichen können. Am 15. Juli hat der Gemeinsamen Bundesausschuss einen Beschluss vorgelegt, der einen Demographiefaktor in der vertragsärztliche Bedarfsplanung vorsieht. Hierdurch soll einem höheren Behandlungsbedarf in Regionen mit einer älteren Bevölkerung Rechnung getragen werden. Das Bundesgesundheitsministerium wird diesen prüfen.</p>
<p><strong>Frage:</strong> Der Trend medizinischer Versorgungsstandorte geht seit mehreren Jahrzehnten in die Richtung medizinischer Versorgungszentren mit weiterer Konzentration, besonders bei Fachärzten in Mittel- und Oberzentren. Wo sehen Sie eine Tragfähigkeit solcher Zentren in schwach besiedelten Regionen?</p>
<p><strong>Daniel Bahr: </strong>Medizinische Versorgungszentren haben sich in der vertragsärztlichen Versorgung inzwischen etabliert und bieten z.B. für jüngere Ärztinnen und Ärzte, die Familienaufgaben wahrnehmen, eine attraktive Berufsperspektive. Die Zentrenbildung darf aber nicht dazu führen, dass in entlegenen Regionen eines Planungsbereichs, Fachärzte für die Versicherten immer schwerer zu erreichen sind. Die angekündigte Flexibilisierung der Bedarfsplanung ist ein Baustein, um die regionalen Besonderheiten zielgenauer abbilden zu können. In schwach besiedelten Regionen sind aber auch neue Modelle ärztlicher Berufsausübung denkbar. Dort wo für die Niederlassung einzelner Fachärzte kein ausreichend hoher Bedarf ist, könnten zum Beispiel Ärztezentren eingerichtet werden, in denen Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen wechselweise Sprechstunden abhalten. Hier sind die Kassenärztlichen Vereinigungen gefordert, gemeinsam mit den anderen Akteuren auf regionaler Ebene Konzepte zu entwickeln.</p>
<p><strong>Frage:</strong> Die Berufsausübung im ländlichen Raum muss für jüngere Ärzte attraktiver gestaltet werden. Was halten Sie von einem staatlich finanzierten Medizinstudium mit anschließender, zeitlich begrenzter Verpflichtung jüngerer Ärzte im ländlichen Raum?</p>
<p><strong>Daniel Bahr: </strong>Derartige Stipendien gibt es in einzelnen Ländern, z. B. Sachsen oder bei verschiedenen Krankenhausträgern. Wir haben zusätzlich die &#8220;Landarztquote&#8221; in die Diskussion gebracht. Dieser Vorschlag geht dahin, außerhalb des allgemeinen Zulassungsverfahrens durch eine landesrechtlich festzulegende Quote für künftige &#8220;Landärztinnen und Landärzte&#8221; Defiziten in der hausärztlichen Versorgung entgegen zu wirken.</p>
<p><strong>Frage:</strong> Gibt es Ihrerseits Abhilfe-Überlegungen, einen Mindeststandard ärztlicher Versorgungen zu gewährleisten, beispielsweise durch weitere Qualifizierung medizinnaher Berufe wie Gemeindeschwestern oder des Personals karitativer Verbände?</p>
<p><strong>Daniel Bahr: </strong>Wir prüfen derzeit Möglichkeiten zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten durch andere medizinische Fachberufe sowohl im stationären wie im ambulanten Bereich.</p>
<p><strong>Frage:</strong> Die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker berät Mandatsträger in Städten und Gemeinden und vertritt deren Interessen, auch auf Bundes- und Landesebene. Welchen Beitrag können Städte und Gemeinden leisten, bestehende ärztliche Versorgungs-Standards zu sichern oder Mängel im Standard zu beheben.</p>
<p><strong>Daniel Bahr: </strong>Um auch künftig eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe Versorgung für alle Versicherten zu gewährleisten, werden gemeinsame Anstrengungen aller beteiligten Akteure erforderlich sein. Denn die Attraktivität einer Kommune für ihre Bürgerinnen und Bürger hängt nicht zuletzt von der vorhandenen medizinischen Infrastruktur ab. Sinnvoll ist ein abgestimmtes Vorgehen, das es in einigen Regionen oder Landkreisen bereits gibt. Anreize für die Niederlassung im ländlichen Raum können Städte und Gemeinden beispielsweise durch Zuschüsse für die Praxiseinrichtung, das Bereitstellen von kostengünstigen Praxisräumen oder günstigem Baugrund und die Verbesserung sonstiger Standortbedingungen, wie das Angebot an Kinder-betreuungsmöglichkeiten setzen.</p>
<p><strong>Frage:</strong> Kleinere Krankenhäuser stehen bundesweit vielfach vor dem &#8220;Aus&#8221;, müssen fusionieren, arbeiten weiter defizitär und leiden unter Fachkräftemangel. Wie sehen Sie die Entwicklung kleinerer Krankenhäuser, auch verbunden mit einem Verlust an Bevölkerungsnähe?</p>
<p><strong>Daniel Bahr: </strong>Die wirtschaftliche Situation ist bei kleineren Krankenhäusern sehr heterogen. Klein muss durchaus nicht gleichbedeutend mit schlecht oder unwirtschaftlich sein. Gleichwohl ist die Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung auch im stationären Bereich ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen. Deshalb muss gerade in ländlichen Regionen eine intelligente Vernetzung und sektorenübergreifende Integration und Kompetenzbündelung ambulanter und stationärer Strukturen angegangen werden. In einem aufeinander abgestimmten Versorgungskonzept wird dabei auch kleineren Krankenhäusern in ländlichen Regionen eine tragende Rolle zufallen.</p>
<p><strong>Frage:</strong> Das Geschäft mit Alten- und Pflegeheimen, vor dem Hintergrund einer kopflastigen Alterspyramide, boomt. Das betrifft auch Standorte in ländlichen Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte. Gibt es Überlegungen zur Festanstellung von Medizinern in solchen Alten- und Pflegeheimen, die dann zusätzliche örtliche Versorgungsaufgaben in ländlichen Regionen übernehmen?</p>
<p><strong>Daniel Bahr: </strong>Pflegeheime können bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen Ärztinnen und Ärzte fest anstellen. Allerdings wird diese Möglichkeit nur sehr zurückhaltend genutzt; auch deshalb, weil sich eine Festanstellung von Ärzten nur für größere Einrichtungen lohnt. In der Praxis wird überwiegend auf Kooperationen von Pflegeeinrichtungen und niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten gesetzt. In Modellprojekten werden z.B. Praxisverbünde organisiert, in denen die haus- und fachärztliche Versorgung durch regelmäßige Visiten und Bereitschaftsdienste organisiert wird. Regionen, die die erfolgreiche Konzepte realisieren, sind möglicherweise auch für die ärztliche Niederlassung attraktiver.</p>
<p><strong>Frage:</strong> Wie sieht Ihrerseits eine deutlich ländlich geprägte Region, beispielsweise die Uckermark, die Landstriche des ehemaligen beiderseitigen Zonenrandgebietes oder die Schwäbische Alb unter ärztlich &#8211; versorgungstechnischen Aspekten im Jahr 2030 aus?</p>
<p><strong>Daniel Bahr: </strong>Natürlich habe ich keine hellseherischen Kräfte, aber ich bin zuversichtlich, dass diese Koalition die richtigen Weichen stellen wird, um auch künftig den Menschen in allen Regionen Deutschlands Zugang zu einer qualitativ hochwertigen, bedarfsgerechten medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Dies in der Praxis zu gestalten, wird die gemeinsame Aufgabe aller an der Versorgung beteiligten Personen und Institutionen sein.</p>
<p>Herr Bahr, die VLK-Informationen bedanken sich für das Gespräch.</p>
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		<title>Interview: Spannungsfeld Städte und Gemeinden / Land und Bund</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 16:06:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Interview]]></category>

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		<description><![CDATA[Das aktuelle Interview: Dr. Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP – Fraktion im Landtag Baden-Württemberg Thema „Spannungsfeld Städte und Gemeinden / Land und Bund“ Das Verhältnis von Städten und Gemeinden zum Land und Bund ist, so sehen es die Kommunen, durch eine Reihe von Spannungsfeldern und Baustellen geprägt. Diese Baustellen treten argumentativ in den Hintergrund, wenn... <a href=http://mcl-media.de/vlk/2010/06/interview-spannungsfeld-stadte-und-gemeinden-land-und-bund/>weiter lesen</a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://mcl-media.de/vlk/wp-content/uploads/2010/06/DSC_8561_Ruelke_web600hoch.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-72" title="DSC_8561_Ruelke_web600hoch" src="http://mcl-media.de/vlk/wp-content/uploads/2010/06/DSC_8561_Ruelke_web600hoch-242x300.jpg" alt="" width="201" height="249" /></a> Das aktuelle Interview: Dr. Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP – Fraktion im Landtag Baden-Württemberg<br />
Thema „Spannungsfeld Städte und Gemeinden / Land und Bund“</p>
<p>Das Verhältnis von Städten und Gemeinden zum Land und Bund ist, so sehen es die Kommunen, durch eine Reihe von Spannungsfeldern und Baustellen geprägt. Diese Baustellen treten argumentativ in den Hintergrund, wenn die Konjunktur floriert, was gleichzusetzen ist mit zufriedenstellenden Steuereinnahmen auf allen Ebenen. Befindet sich die wirtschaftliche Entwicklung in der Talsohle, fehlt es dem Land und den Kommunen an Einnahmen und die Diskussion um die Spannungsfelder gerät wieder in den Vordergrund.</p>
<p>Zu den Spannungsfeldern und Baustellen sprach Dr. Michael Büssemaker mit Dr. Hans-Ulrich Rülke, dem Vorsitzenden der FDP / DVP – Landtagsfraktion in Baden Württemberg.</p>
<p>Dr. Büssemaker: Herr Dr. Rülke, beginnen wir mit dem „Konnexitätsprinzip“. Das Land Baden–Württemberg hat diesen Grundsatz, auf FDP–Drängen, in der Landesverfassung verankert. Dennoch wird bei Maßnahmen des Landes, die nicht parlamentarischen Entscheidungen unterliegen, das Konnexitätsprinzip mehrfach zu Lasten der Städte und Gemeinden unterlaufen. Gibt es Bestrebungen, das Konnexitätsprinzip in allen Ebenen konsequenter zu beachten?</p>
<p>Dr. Rülke: Erst Ende März haben wir im Landtag unter Mitwirkung aller kommunaler Landesverbände einen Kongress zu den Perspektiven der Finanzausstattung der Kommunen durchgeführt. Klagen, dass das in dieser Legislaturperiode präzisierte und verschärfte Konnexitätsprinzip unterlaufen worden wäre, sind dort von keiner Seite zu hören gewesen. Wir sollten also den großen Erfolg, den wir bei diesem Thema zugunsten der kommunalen Selbstverwaltung erreicht haben, nicht selbst in Frage stellen. Wenn wir es schaffen könnten, auch auf der Bundesebene ein Instrumentarium zu schaffen, das die Kommunen ebenso konsequent vor finanzieller Überforderung schützt – Stichwort „Grundsicherung im Alter“, Stichwort „Hartz IV“-,  wären wir noch einmal einen großen Schritt weiter.</p>
<p>Frage: Bleiben wir bei dem Thema. Das Kindertagesausbaubetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, bis 2013 bedarfsgerecht Plätze für Kleinkinder zu Verfügung zu stellen. Die Zuwendung des Bundes liegt bei 12.000 €, einmalig je geschaffenem Betreuungsplatz; zu wenig, argumentieren die Kommunen. Ihre Auffassung dazu würde uns interessieren, auch wenn dies kein Landesthema ist.</p>
<p>Dr. Rülke: Dies ist ein Landesthema. Das Land unterstützt aus eigenen und aus vom Bund über die Umsatzsteuer überlassenen Mitteln  die Kommunen beim laufenden Betrieb der Betreuungsangebote für Kleinkinder. Die Mittel steigen Jahr für Jahr deutlich an und werden 2014 – wenn ein Ausbaustand für landesdurchschnittlich 34 % der Unter-Dreijährigen erreicht sein soll – bei 274 Mio. € liegen. Davon kommen 175 Mio. € vom Land und 99 Mio. vom Bund. Daneben gibt es eine Investitionsförderung aus Mitteln des Bundes: mit 297 Mio. € werden Investitionen in neu errichtete und umgewidmete Plätze unterstützt. Das Problem der Kommunen liegt nicht darin, dass die Mitfinanzierung von Bund und Land in diesem Punkt zu gering ist. Vielmehr sehen sie sich bei steigendem Aufwand für gesetzliche Sozialleistungen und infolge der Wirtschaftskrise deutlich verringerten Einnahmen insgesamt überfordert. So sehen sie sich nicht in der Lage, auch noch das Kinderbetreuungsangebot so auszubauen, dass sie ab dem Kindergartenjahr 2013/14 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres gewährleisten können.</p>
<p>Frage: Die Liberalen streben zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen eine grundlegende Steuerreform an, die von schwankenden Gewerbesteuern wegkommen soll. Viele Städte und Gemeinden Baden-Württembergs, die nicht diesen Schwankungen unterliegen, stehen diesen Bestrebungen kritisch und ablehnend gegenüber. Wie würde Baden &#8211; Württemberg auf Bundesratsebene reagieren?</p>
<p>Dr. Rülke: Die von Ihnen angesprochene Gemeindefinanzreform ist Gegenstand der Beratungen einer Kommission des Bundes, die ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Kommission arbeitet unter Einbeziehung der Länder und der Kommunen. Auf der Agenda steht auch unser Vorschlag, die Gewerbesteuer durch eine deutlich höhere Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen und ein eigenständiges Hebesatzrecht der Kommunen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen. Wenn die Kommission und anschließend der Bundestag sich einen solchen Vorschlag zu eigen machen, wird das Land selbstverständlich zustimmen.</p>
<p>Frage: Sprechen wir einmal über das Thema „Breitbandverkabelung“, das viele Kommunen sehr beschäftigt. Der verantwortliche Konzern, die Telekom, zeigt vielerorts keine Bereitschaft, unrentable Strecken zu erschließen und Gebiete mit der Breitbandverkabelung zu versorgen. Besonders die Industrie fordert, als Beitrag zur leistungsfähigen Infrastruktur, eine Beteiligung von Land oder Kommunen. Gibt es dazu in Ihrer Fraktion bereits eine abgeschlossene Meinung?</p>
<p>Dr. Rülke: Private Unternehmen sind nicht verpflichtet, in unrentable Projekte zu investieren. Deshalb engagieren sich Telekommunikationsunternehmen vor allem in den Städten. Dennoch halten wir eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetverbindungen für die Wirtschaftsstruktur des Landes für absolut notwendig. Die Breitbandversorgung gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge und fällt damit in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Das Land und die FDP-Fraktion haben sich die zügige Einführung der Breitbandversorgung zur Aufgabe gemacht. Die Gemeinden erhalten umfassende Informationen zum Breitbandausbau über die Clearingstelle &#8220;Neue Medien im Ländlichen Raum&#8221; und die Regierungspräsidien. Seit Beginn der Förderung wurden bis Ende 2009 mehr als zehn Mio. € vom Land bewilligt. Damit ist Baden-Württemberg unter allen Bundesländern schon heute Spitzenreiter beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum. Nachdem die Gemeinden die bereitstehenden Fördermittel anfangs nur zurückhaltend beantragt hatten, ist die Nachfrage inzwischen deutlich gestiegen. Es zeigt sich, dass die Notwendigkeit einer Förderung des Breitbandausbaus nunmehr auch von den Kommunen erkannt wird.</p>
<p>Frage: Das Land Baden-Württemberg verabschiedet sich demnächst aus der Förderung „Straßenbeleuchtungsprogramm“. Was hat das Land veranlasst, diesen Schritt in der derzeitigen Lage zu tun?</p>
<p>Dr. Rülke: Das Land wollte mit diesem zeitlich begrenzten Programm den Kommunen einen Anreiz geben, auf moderne und effiziente Beleuchtungstechnik umzustellen. Die hohe Nachfrage nach Fördermitteln zeigt, dass dies wohl gelungen ist. Die Mittel sind zuletzt noch einmal erhöht worden. Eine weitere Förderperiode wollte das zuständige Umweltministerium aufgrund der schwierigen Haushaltslage nicht in die Wege leiten, zumal es sich zwischenzeitlich für die Kommunen auch ohne Förderung rechnet, auf umweltfreundliche Beleuchtungstechnik zu setzen.</p>
<p>Frage: Kommen wir kurz zum Thema „Steuereinnahmen“.  Auf der Ebene der Kommunen, der Landkreise und des Landes gibt es steuerlich viele Einnahmebereiche, bei denen der Verwaltungs- und Sachaufwand gegenüber den Einnahmen in einem unrentablen Verhältnis stehen. Mit Zustimmung des Landes als Gesetzgeber können Landkreise und kreisfreie Städte am Beispiel der Jagdsteuer zwischenzeitlich selbst entscheiden, ob sie diese abschaffen. Können Sie sich dies auch für weitere Steuerbereiche vorstellen?</p>
<p>Dr. Rülke: Die Jagdsteuer ist ein Ausnahmefall: Die Leistungen, die die Jägerschaft bisher bei der Entsorgung von Unfallwild freiwillig anstelle der eigentlich zuständigen Stadt- und Landkreise übernommen hat, übersteigen in ihrem Wert das Aufkommen der Jagdsteuer deutlich. Vor diesem Hintergrund hat die Mehrheit der Landkreise in der Zwischenzeit beschlossen, auf die Erhebung der Jagdsteuer zu verzichten. Ich begrüße diese Entwicklung ausdrücklich.  Ähnliche Situationen gibt es bei anderen Steuern nicht. Für die Hundesteuer und die Vergnügungsteuer, deren Aufkommen ebenfalls eher gering ist, machen die Kommunen ordnungsrechtliche Gesichtspunkte geltend. Wie die Kommunen dies ausgestalten, ist Gegenstand der kommunalen Selbstverwaltung. Das Land mischt sich da nicht ein.</p>
<p>Frage: Im Bildungsbereich steht den Städten und Gemeinden 2012 ein Doppeljahrgang der Abiturienten bevor. Dies stellt die Kommunen nicht nur vor organisatorische, sondern auch einmalig vor finanzielle Probleme. Das Land wünscht diese Lösung, ohne sich finanziell zu beteiligen. Wie reagiert Ihre Fraktion auf dieses deutliche Unbehagen der Städte und Gemeinden?</p>
<p>Dr. Rülke: Die Kommunen als Schulträger werden beim gemeinsamen Abitur des ersten G8- und des letzten G9-Jahrgangs vor allem die Herausforderung eines erhöhten Raumbedarfs und eines zusätzlichen Bedarfs bei der Lernmittelausstattung zu meistern haben. Bei einer Untersuchung des Raumbedarfs der Schulen im Hinblick auf das Abitur 2012 hat das Kultusministerium festgestellt, dass es im Wesentlichen bei Fachräumen in einzelnen Schulen zu Engpässen kommen könnte. Hierbei werden die betroffenen Schulen nicht umhin kommen, die Fragen der Raumnutzung möglichst flexibel in eigener Verantwortung zu klären. Was die zusätzlich benötigten Lernmittel angeht, hat das Kultusministerium zugesagt, für die anfallenden Mehrkosten aufzukommen. Da die zusätzlichen Lernmittel bereits 2010 angeschafft werden, tauchen die Mehraufwendungen in der Auswertung der Rechnungsabschlüsse der kommunalen Haushalte 2012 auf und werden bei der Festsetzung der Sachkostenbeiträge 2013 somit nachträglich ausgeglichen.</p>
<p>Frage: Sprechen wir über ein Thema, das viele Städte und Gemeinden weniger gut aussehen lässt, der Gebäude- und Straßensanierung.<br />
Substanzerhaltungen und Sofortsanierungen werden vom Land nicht gefördert, Generalsanierungen sind dagegen zuwendungsfähig. Dies veranlasst clevere Verwaltungen vielfach dazu, ihr Eigentum jahrelang nicht zu sanieren, um die Schwelle zur Generalsanierung und damit zur Förderung zu erreichen. Wir gehen davon aus, dass dies nicht im Sinne des Förderungsgebers sein kann?</p>
<p>Dr. Rülke: Eine clevere Verwaltung setzt darauf, ihr Anlagevermögen zu erhalten. Die Begriffe Sofortsanierung und Generalsanierung gibt es im Übrigen in den städtebaulichen Erneuerungsprogrammen nicht. Instandhaltungsmaßnahmen werden zu Recht bei der Städtebauförderung nicht berücksichtigt. Zur Vermeidung von Fehlanreizen gibt es deshalb bei den förderfähigen Kosten einen pauschalen Vorabzug von zehn Prozent für unterlassene Instandsetzungen. Von diesen Kosten werden dann rund 35 % der Modernisierungskosten bei privaten Gebäuden erstattet. Bei gemeindeeigenen Gebäuden werden lediglich 60 % der Kosten für bauliche Maßnahmen zugrunde gelegt und diese mit wiederum 60 % bezuschusst. Meine zahlreichen Kontakte mit den Verantwortlichen in Sanierungsgemeinden haben mir nicht den Eindruck vermittelt, dass diese Förderkonditionen flächendeckende Anreize geben, laufende Instandhaltungen zu unterlassen. Die Herbeiführung eines „Totalschadens“ durch unterlassene Instandhaltung wegen der Aussicht auf rund 35 % Förderung erscheint mir nicht nur deshalb eine eher abstrakte Gefahr zu sein. Hinzu kommt, dass die Gemeinden ein schlüssiges Sanierungskonzept erarbeiten müssen und nicht sicher mit Fördergeldern rechnen können – die Nachfrage übersteigt die vorhandenen Fördermittel vielfach. Bei den Straßen sieht es ähnlich aus: Neben den Sanierungsmitteln stehen hier noch 10 Mio. € für die Instandhaltung von Bundes- und Landesstraßen durch die Landkreise zur Verfügung. Der gesamte errechnete Finanzbedarf liegt auch hier über den verfügbaren Mitteln. Bei der Förderung kommunalen Straßenbaus nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) allerdings hat es früher Missstände gegeben, die nach einer Intervention des Rechnungshofs abgestellt worden sind.  Wir alle wissen, wie es um die öffentlichen Haushalte aufgrund der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg steht.</p>
<p>Frage: Die VLK wird sich in den kommenden Monaten dem Thema „Denkmalschutz“ widmen. Die Denkmalschutzbehörden als Landesämter stellen kostenintensive Forderungen an Städte und Gemeinden sowie Grundstückseigentümer, ohne den denkmalpflegerischen Mehraufwand auch nur annähernd finanziell abfedern zu können. Wie verhält sich dazu Ihre Auffassung?</p>
<p>Dr. Rülke: Wer die Zukunft gewinnen will, muss das Erbe der Vergangenheit bewahren. Deshalb gibt es umfassende Hilfe. Es gibt ein Denkmalförderprogramm des Landes, das Zuschüsse für den erhöhten Erhaltungsaufwand bei Denkmalen gewährt, wenn etwa besondere Techniken, teurere Materialien und erhöhte Sorgfalt bei bestimmten Arbeiten erforderlich werden. Dieser „denkmalbedingte Mehraufwand” kann bei Privateigentümern zur Hälfte der Kosten bezuschusst werden, bei anderen zu einem Drittel. Allerdings: Keine Förderung kann jemals sämtlichen Wünschen Rechnung tragen. Daneben können Denkmaleigentümer auch steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Diese können durchaus zu höheren finanziellen Entlastungen bei Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen führen als eine Förderung über Zuschüsse. Weitere finanzielle Hilfen für Kulturdenkmäler  gibt es durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Denkmalstiftung Baden-Württemberg, die Landesstiftung Baden-Württemberg und das Bundesverwaltungsamt. Auch hierüber informiert die Landesdenkmalpflege in den vier Regierungspräsidien.</p>
<p>Frage: In einem Jahr wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt und sicherlich werden die Städte und Gemeinden direkt oder über ihre Interessensvertreter den Parteien einen Wunschkatalog präsentieren. Wie könnte aus Ihrer Sicht das Wahlprogramm Ihrer Partei zum Verhältnis „Land / Kommunen“ in groben Konturen aussehen?</p>
<p>Dr. Rülke: Das Wahlprogramm für die Landtagswahl 2011 wird in den nächsten Wochen und Monaten in enger Abstimmung mit den Landesfachausschüssen und den Abgeordneten konzipiert. Sicher wird das Verhältnis „Land / Kommunen“ in das Wahlprogramm Einzug finden. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir dazu aber noch keine genauen Auskünfte geben. Insbesondere können wir nicht auf Forderungen früherer Wahlprogramme verweisen, da wir die wichtigen Punkte im Laufe der Legislaturperiode umsetzen konnten.</p>
<p>Herr Dr. Rülke, die VLK-Informationen bedanken sich für das Gespräch.</p>
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		<title>Wachstums-Beschleunigungs-Gesetz und Folgen für Städte und Gemeinden</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Mar 2010 01:53:37 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://mcl-media.de/vlk/wp-content/uploads/2010/03/949657_44094670_8001.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-20" title="949657_44094670_800" src="http://mcl-media.de/vlk/wp-content/uploads/2010/03/949657_44094670_8001-300x291.jpg" alt="" width="300" height="291" /></a>Mit Beschluss des Bundesrates am 18. Dezember 2009 hat das  Wachstumsbeschleunigungsgesetz seine letzte Hürde genommen und konnte am  1. Januar 2010 in Kraft treten.</p>
<p>Gisela Piltz, Mitglied der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag und  Ansprechpartnerin für die VLK hat darauf verwiesen, dass das neue Gesetz  in den ersten Jahren „nicht nur die Haushalte des Bundes und der  Länder, sondern auch die Kommunen kurzfristig belastet“ (Schreiben von  Frau Piltz vom 23. Dezember 2009).</p>
<p>Das  Wachstumsbeschleunigungsgesetz beseitigt krisenverschärfende Regelungen  im Unternehmenssteuerrecht, entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie  Unternehmen finanziell, senkt branchengebunden die Mehrwertsteuer und  sorgt für mehr wachstumsorientierte Maßnahmen durch steuerrechtliche  Veränderungen.</p>
<p>Die Städte und Gemeinden sind durch Steuermindereinnahmen bei der  Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer direkt betroffen. Das  Bundesfinanzministerium errechnete bis 2014 kommunale Mindereinnahmen in  Höhe von 7,0 Mrd. €, also jährlich von 1,6 Mrd. €.</p>
<p>Als positive Effekte erwartet man jedoch durch das  Wachstumsbeschleunigungsgesetz, nach einer Anlaufphase,</p>
<ul>
<li>ein Absinken der Insolvenzen;</li>
<li>allgemeine Investitionsanreize für mehr Wachstum;</li>
<li>Sicherung von Arbeitsplätzen, Reduzierung der Kurzarbeit und  Schaffung neuer Arbeitsplätze;</li>
<li>positive Auswirkungen auf Einzelhandel, Hotel- und Baugewerbe;</li>
<li>Anhebung von Unternehmensergebnissen;</li>
<li>nachhaltiger Anstieg der Gewerbesteuer.</li>
</ul>
<p>Wenn das Wachstumsbeschleunigungsgesetz „greift“, werden  mittelfristig zu Gunsten der Städte und Gemeinden Minderausgaben beim  Arbeitslosengeld und Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erwartet.</p>
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