Interview: Pascal Kober (MdB) zu kommunalen Folgen der neuen Hartz IV – Gesetzgebung

13. Januar 2011 Featured, Interview

Pascal Kober MdB

Pascal Kober MdB

Das aktuelle Interview: Pascal Kober (MdB) zu kommunalen Folgen der neuen Hartz IV – Gesetzgebung

In den vergangenen Wochen und Monaten sorgte die Hartz IV – Gesetzgebung (Sozialgesetzbuch II) bundesweit für Schlagzeilen. In den Medien, an Stammtischen, bei Sozialverbänden und in der breiten Bevölkerung wurde sich insbesondere mit der Anhebung des Regelsatzes für Hartz IV – Empfänger von 359,- € um 5,- € monatlich auseinandergesetzt. Unter diesem allbeherrschen Einzelaspekt wurde nur am Rande wahrgenommen, dass die neue Hartz IV – Gesetzgebung mit weiteren Folgen für Städte und Gemeinden verbunden ist.

Pascal Kober, Abgeordneter der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Wahlkreis Reutlingen und Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Arbeit und Soziales stellt sich Fragen der VLK – Informationen. Mit ihm sprach Dr. Michael Büssemaker.

Dr. Büssemaker: Herr Kober, überspringen wir einmal die aktuelle Diskussion um die Anhebung des Hartz IV – Regelsatzes um 5,- €. Wo liegen die weitergehenden und für Kommunen wichtigen Änderungen in der neuen Hartz IV – Gesetzgebung?

Kober: In seinem Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgerichts klargestellt, dass die unter Rot-Grün beschlossenen Hartz IV-Gesetze so nicht verfassungskonform waren. Somit hatten wir einen klaren Auftrag, was geändert werden musste. In diesem Sinne haben wir die Regelsätze nun erstmals transparent und nachvollziehbar berechnet. Vor allem jedoch haben wir mit dem Bildungspaket einen Schwerpunkt auf den Bedarf von Kindern und Jugendlichen gelegt.
Das Bildungspaket ist zwar auch für die Kommunen mit Mehrkosten verbunden; es ist aber Ergebnis des gerichtlichen Urteils und der notwendigen Neuberechnung des Regelsatzes. Es ist uns gelungen, das Urteil verfassungskonform umzusetzen, dabei aber die Belastungen für die Kommunen so gering wie möglich zu halten. Denn die Forderungen nach viel höheren Regelsätzen von Seiten der Opposition hätten eine deutlich höhere Belastung der Kommunen zur Folge gehabt. Dadurch hätte eine größere Anzahl Menschen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten. Zusätzlich anfallende Kosten für Unterkunft und Heizung hätten dann die Kommunen übernehmen müssen.
Die größte Änderung für die Kommunen ist zukünftig die Möglichkeit, über eine Satzungslösung die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdUH) zu pauschalieren. Sofern die Bundesländer die Kommunen dazu ermächtigen, dürfen diese für ihren Bereich per Satzung regeln, welche Unterkunfts- und gegebenenfalls auch Heizkosten angemessen sind. Sie können dann als Pauschalen ausgezahlt werden. Von dieser Lösung profitieren alle. Denn Kommunen können dadurch die Klageflut eindämmen, die gerade in diesem Bereich häufig überhand nimmt. Zudem wird die Handhabung der KdUH einfacher, sodass Verwaltungskosten eingespart werden können. Die Bezieher andererseits können dadurch ihre Wohnung selbstbestimmter wählen. Unter anderem hatte auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, eine Pauschalierung gefordert. Sie ist ein erster Schritt auf dem Weg hin zur Verwirklichung eines liberalen Bürgergeldes.
Mit dem Gesetz verfolgen wir weiterhin unser Ziel, Menschen in Arbeit zu bringen. Der beste Schutz vor Armut ist immer noch ein Arbeitsplatz. Deshalb werden wir im kommenden Jahr auch die zahlreichen arbeitsmarktpolitischen Instrumente evaluieren. Wir werden dann zielgerichtet nur diejenigen weiterführen, die sich als wirksam erwiesen haben. Trotz Mittelkürzung aufgrund der Haushaltskonsolidierung steht uns zudem künftig pro Arbeitslosem mit 4400 Euro deutlich mehr Geld zur Verfügung, um ihn wieder in Arbeit zu bringen. Im Jahr 2006 waren es hingegen „nur“ 2860 Euro. Unsere Politik ist darauf ausgerichtet die Menschen aus der Arbeitslosigkeit zu befreien. Erste Erfolge konnten wir in den vergangenen Monaten ja schon erreichen.

Frage: Ihren Worten entnehmen wir, dass weitergehende Punkte der Hartz IV – Gesetzgebung, um einige Beispiele zu nennen, neue Aufgaben öffnet wie „Bildungsgutscheine und Sachleistungen für eintägige Schulausflüge, Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, Zuschüsse zur Schülermensa, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“. Riecht das nicht förmlich danach, dass Städte und Gemeinden mit den Neuregelungen vermehrt in die Pflicht genommen werden?

Kober: Nein, Städte und Gemeinden werden nicht zwangsläufig in die Pflicht genommen. Unser Gesetz sieht vor, dass Kommunen nur auf freiwilliger Basis die Vorbereitung, Ausführung und Abrechnung der Bildungsleistungen für Kinder und Jugendliche übernehmen können. Wenn die Kommune das nicht möchte, bleibt die Aufgabe weiterhin komplett in der Hand des Jobcenters. In diesem Fall entsteht der Kommune kein Mehraufwand.

Frage: Gibt es seitens des Gesetzgebers konkrete Zahlen, wie sich die neue Hartz IV – Gesetzgebung finanziell auf den Bund, die Länder und Kommunen auswirkt?

Kober: Ja, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt es erste Zahlen zu finanziellen Auswirkungen des Gesetzes. So kommen auf den Bund Mehrkosten von knapp einer Milliarde Euro zu. Die Kommunen haben Mehrbelastungen von 198 Millionen Euro zu tragen, die vor allem durch die Mehrausgaben für Sozialhilfeempfänger im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) bedingt sind. Die Länder werden knapp 60 Millionen Euro einsparen, da die Erhöhung des Regelsatzes Auswirkungen auf das Wohngeld hat. Diese Einsparungen ergeben sich, da ein Teil der bisherigen Bezieher von Wohngeld durch die Regelsatzerhöhung von nun an unter das SGB II fallen – wofür der Bund die Kosten tragen muss.

Frage: Es bestätigt sich unsere Auffassung, dass Kommunen zur Erfüllung dieser neu zu gestaltenden Rechtsansprüche für Kinder mit herangezogen werden müssen, weil die Bundesagentur für Arbeit finanziell überfordert ist. Welche Auffassungen haben, nach Ihrer Kenntnis, die Vertreter der kommunalen Ebenen (Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag) im Rahmen der neuen Hartz IV – Gesetzgebung geltend gemacht?

Kober: Die Vertreter der kommunalen Ebenen wurden an mehreren Stellen in die Ausarbeitung des Gesetzes einbezogen, beispielsweise im Vorfeld der Beratungen bei Fachgesprächen in den Ministerien, bei einer vierstündigen Anhörung zur konkreten Gesetzgebung und natürlich in zahlreichen informellen Gesprächen, die ich in den vergangenen Monaten mit ihnen geführt habe. In der Anhörung haben sich die Vertreter der Kommunen sehr positiv zum Bildungs- und Teilhabepaket geäußert. So heißt es in der offiziellen Stellungnahmen: „Dass die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets für bedürftige Kinder in kommunaler Verantwortung ermöglicht werden soll, ist grundsätzlich zu begrüßen.“ Als Kritikpunkt wird die komplizierte Abrechnung der Leistungen angeführt. Dies haben wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt, indem wir mit der direkten Kostenerstattung eine Abrechnungsmethode für Bildungsleistungen ermöglicht haben, wie sie die Kommunen vorgeschlagen hatten. Erneut möchte ich betonen, dass die Kommunen dies nur auf freiwilliger Basis übernehmen. Sofern sie sich dagegen aussprechen, kümmert sich weiter das Jobcenter darum.

Frage: Bitte verstehen Sie uns nicht falsch; die VLK unterstützt Bildung in breit gefächerter Form für die junge Generation. Hat die FDP als Regierungsbeteiligte mit ihrer Zustimmung zum Hartz IV – Paket nicht gegen das von ihr so hochgeschätzte Konnexitätsprinzip verstoßen?

Kober: Aus meiner Sicht ist es kein Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip, da wir nur die Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils umsetzen. Diese Änderungen haben wir nicht freiwillig vorgenommen. Bei der Einführung der Gesetze waren die Kommunen außerdem über die Länder beteiligt und auch jetzt muss das Gesetz ja erst noch den Bundesrat passieren. Und schließlich fallen die Mehrkosten, die auf die Kommunen zukommen, fast ausschließlich im Bereich des SGB XII an, also bei der Sozialhilfe, sowie bei den Kosten für Unterkunft und Heizung. Also in zwei Bereichen, für die die Kommunen ohnehin schon längst verantwortlich sind.

Frage: Nehmen Sie es uns bitte nicht übel; wir vertreten die Interessen der Städte und Gemeinden, die derzeit den Spagat zwischen sinkenden Einnahmen und wachsenden Aufgaben zu leisten haben. Sehen Sie Möglichkeiten, dass Städte und Gemeinden Einsparungen im Hartz IV – Bereich in eigener Verantwortung vornehmen?

Kober: Durch die Möglichkeit, Kosten für Unterkunft und Heizung zu pauschalieren, ergeben sich für die Kommunen Einsparpotentiale durch effizientere Strukturen. Da die Angemessenheit der Unterkunftskosten nicht mehr in jedem Einzelfall geprüft werden muss, können Verwaltungskosten eingespart werden. Wir befinden uns jedoch beim Sozialgesetzbuch II sowie beim Sozialgesetzbuch XII am Existenzminimum der Menschen. Einsparungen zu Lasten der Bezieher sind daher nicht geboten und wären nicht verfassungskonform. Effizienzsteigerungen hingegen sind für die Kommunen von großem Vorteil.

Frage: Das magische Wort der letzten Monate in der Sozialgesetzgebung heißt „Optionskommune“, also der intensiven, koordinierten Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen und Sozialämtern. Wo liegen die Vorteile unter finanziellen und strukturellen Aspekten, wenn sich Städte und Gemeinden zur Optionskommune erklären?

Kober: Durch ein umfassendes Gesamtkonzept lassen sich nachhaltigere und umfassendere Effekte erzielen als mit punktuellen Maßnahmen. Dazu muss die Grundsicherung für Arbeitsuchende verknüpft werden mit der Wirtschaftsförderung, der Erwachsenenbildung, der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, den Schulen in Verantwortung der Kreise, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Dies können nur die Kommunen leisten. Daher hat die FDP immer für die Option gekämpft. Unserer Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass jetzt bis zu 41 zusätzliche Kreise und kreisfreie Städte optieren können.
Die Nutzung zusätzlicher Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten versetzt die Kommunen außerdem in die Lage, die finanziellen Auswirkungen auf Bereiche zu beeinflussen, die ihnen bisher vorenthalten wurden. Bei den Unterkunfts- und Heizkosten etwa lassen sich nachhaltige Handlungsansätze mit positiven Wirkungen gleichermaßen für Bezieher und kommunale Haushalte verfolgen. Auch die Verwaltungsausgaben können selbst festgelegt und gestaltet werden.
Für uns Bundespolitiker ist das zentrale Argument jedoch nicht finanzieller Art. Es ist die Überzeugung, dass die Kommunen die Arbeitslosigkeit vor Ort besser bekämpfen können, als die Bundesagentur für Arbeit, weil sie näher an den spezifischen Gegebenheiten vor Ort dran sind.

Sehr geehrter Herr Kober; die VLK – Informationen danken Ihnen für das Gespräch.

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