Interview: Spannungsfeld Städte und Gemeinden / Land und Bund
Das aktuelle Interview: Dr. Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP – Fraktion im Landtag Baden-Württemberg
Thema „Spannungsfeld Städte und Gemeinden / Land und Bund“
Das Verhältnis von Städten und Gemeinden zum Land und Bund ist, so sehen es die Kommunen, durch eine Reihe von Spannungsfeldern und Baustellen geprägt. Diese Baustellen treten argumentativ in den Hintergrund, wenn die Konjunktur floriert, was gleichzusetzen ist mit zufriedenstellenden Steuereinnahmen auf allen Ebenen. Befindet sich die wirtschaftliche Entwicklung in der Talsohle, fehlt es dem Land und den Kommunen an Einnahmen und die Diskussion um die Spannungsfelder gerät wieder in den Vordergrund.
Zu den Spannungsfeldern und Baustellen sprach Dr. Michael Büssemaker mit Dr. Hans-Ulrich Rülke, dem Vorsitzenden der FDP / DVP – Landtagsfraktion in Baden Württemberg.
Dr. Büssemaker: Herr Dr. Rülke, beginnen wir mit dem „Konnexitätsprinzip“. Das Land Baden–Württemberg hat diesen Grundsatz, auf FDP–Drängen, in der Landesverfassung verankert. Dennoch wird bei Maßnahmen des Landes, die nicht parlamentarischen Entscheidungen unterliegen, das Konnexitätsprinzip mehrfach zu Lasten der Städte und Gemeinden unterlaufen. Gibt es Bestrebungen, das Konnexitätsprinzip in allen Ebenen konsequenter zu beachten?
Dr. Rülke: Erst Ende März haben wir im Landtag unter Mitwirkung aller kommunaler Landesverbände einen Kongress zu den Perspektiven der Finanzausstattung der Kommunen durchgeführt. Klagen, dass das in dieser Legislaturperiode präzisierte und verschärfte Konnexitätsprinzip unterlaufen worden wäre, sind dort von keiner Seite zu hören gewesen. Wir sollten also den großen Erfolg, den wir bei diesem Thema zugunsten der kommunalen Selbstverwaltung erreicht haben, nicht selbst in Frage stellen. Wenn wir es schaffen könnten, auch auf der Bundesebene ein Instrumentarium zu schaffen, das die Kommunen ebenso konsequent vor finanzieller Überforderung schützt – Stichwort „Grundsicherung im Alter“, Stichwort „Hartz IV“-, wären wir noch einmal einen großen Schritt weiter.
Frage: Bleiben wir bei dem Thema. Das Kindertagesausbaubetreuungsgesetz verpflichtet die Städte und Gemeinden, bis 2013 bedarfsgerecht Plätze für Kleinkinder zu Verfügung zu stellen. Die Zuwendung des Bundes liegt bei 12.000 €, einmalig je geschaffenem Betreuungsplatz; zu wenig, argumentieren die Kommunen. Ihre Auffassung dazu würde uns interessieren, auch wenn dies kein Landesthema ist.
Dr. Rülke: Dies ist ein Landesthema. Das Land unterstützt aus eigenen und aus vom Bund über die Umsatzsteuer überlassenen Mitteln die Kommunen beim laufenden Betrieb der Betreuungsangebote für Kleinkinder. Die Mittel steigen Jahr für Jahr deutlich an und werden 2014 – wenn ein Ausbaustand für landesdurchschnittlich 34 % der Unter-Dreijährigen erreicht sein soll – bei 274 Mio. € liegen. Davon kommen 175 Mio. € vom Land und 99 Mio. vom Bund. Daneben gibt es eine Investitionsförderung aus Mitteln des Bundes: mit 297 Mio. € werden Investitionen in neu errichtete und umgewidmete Plätze unterstützt. Das Problem der Kommunen liegt nicht darin, dass die Mitfinanzierung von Bund und Land in diesem Punkt zu gering ist. Vielmehr sehen sie sich bei steigendem Aufwand für gesetzliche Sozialleistungen und infolge der Wirtschaftskrise deutlich verringerten Einnahmen insgesamt überfordert. So sehen sie sich nicht in der Lage, auch noch das Kinderbetreuungsangebot so auszubauen, dass sie ab dem Kindergartenjahr 2013/14 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres gewährleisten können.
Frage: Die Liberalen streben zur Stabilisierung der Gemeindefinanzen eine grundlegende Steuerreform an, die von schwankenden Gewerbesteuern wegkommen soll. Viele Städte und Gemeinden Baden-Württembergs, die nicht diesen Schwankungen unterliegen, stehen diesen Bestrebungen kritisch und ablehnend gegenüber. Wie würde Baden – Württemberg auf Bundesratsebene reagieren?
Dr. Rülke: Die von Ihnen angesprochene Gemeindefinanzreform ist Gegenstand der Beratungen einer Kommission des Bundes, die ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Kommission arbeitet unter Einbeziehung der Länder und der Kommunen. Auf der Agenda steht auch unser Vorschlag, die Gewerbesteuer durch eine deutlich höhere Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen und ein eigenständiges Hebesatzrecht der Kommunen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen. Wenn die Kommission und anschließend der Bundestag sich einen solchen Vorschlag zu eigen machen, wird das Land selbstverständlich zustimmen.
Frage: Sprechen wir einmal über das Thema „Breitbandverkabelung“, das viele Kommunen sehr beschäftigt. Der verantwortliche Konzern, die Telekom, zeigt vielerorts keine Bereitschaft, unrentable Strecken zu erschließen und Gebiete mit der Breitbandverkabelung zu versorgen. Besonders die Industrie fordert, als Beitrag zur leistungsfähigen Infrastruktur, eine Beteiligung von Land oder Kommunen. Gibt es dazu in Ihrer Fraktion bereits eine abgeschlossene Meinung?
Dr. Rülke: Private Unternehmen sind nicht verpflichtet, in unrentable Projekte zu investieren. Deshalb engagieren sich Telekommunikationsunternehmen vor allem in den Städten. Dennoch halten wir eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Internetverbindungen für die Wirtschaftsstruktur des Landes für absolut notwendig. Die Breitbandversorgung gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge und fällt damit in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Das Land und die FDP-Fraktion haben sich die zügige Einführung der Breitbandversorgung zur Aufgabe gemacht. Die Gemeinden erhalten umfassende Informationen zum Breitbandausbau über die Clearingstelle “Neue Medien im Ländlichen Raum” und die Regierungspräsidien. Seit Beginn der Förderung wurden bis Ende 2009 mehr als zehn Mio. € vom Land bewilligt. Damit ist Baden-Württemberg unter allen Bundesländern schon heute Spitzenreiter beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum. Nachdem die Gemeinden die bereitstehenden Fördermittel anfangs nur zurückhaltend beantragt hatten, ist die Nachfrage inzwischen deutlich gestiegen. Es zeigt sich, dass die Notwendigkeit einer Förderung des Breitbandausbaus nunmehr auch von den Kommunen erkannt wird.
Frage: Das Land Baden-Württemberg verabschiedet sich demnächst aus der Förderung „Straßenbeleuchtungsprogramm“. Was hat das Land veranlasst, diesen Schritt in der derzeitigen Lage zu tun?
Dr. Rülke: Das Land wollte mit diesem zeitlich begrenzten Programm den Kommunen einen Anreiz geben, auf moderne und effiziente Beleuchtungstechnik umzustellen. Die hohe Nachfrage nach Fördermitteln zeigt, dass dies wohl gelungen ist. Die Mittel sind zuletzt noch einmal erhöht worden. Eine weitere Förderperiode wollte das zuständige Umweltministerium aufgrund der schwierigen Haushaltslage nicht in die Wege leiten, zumal es sich zwischenzeitlich für die Kommunen auch ohne Förderung rechnet, auf umweltfreundliche Beleuchtungstechnik zu setzen.
Frage: Kommen wir kurz zum Thema „Steuereinnahmen“. Auf der Ebene der Kommunen, der Landkreise und des Landes gibt es steuerlich viele Einnahmebereiche, bei denen der Verwaltungs- und Sachaufwand gegenüber den Einnahmen in einem unrentablen Verhältnis stehen. Mit Zustimmung des Landes als Gesetzgeber können Landkreise und kreisfreie Städte am Beispiel der Jagdsteuer zwischenzeitlich selbst entscheiden, ob sie diese abschaffen. Können Sie sich dies auch für weitere Steuerbereiche vorstellen?
Dr. Rülke: Die Jagdsteuer ist ein Ausnahmefall: Die Leistungen, die die Jägerschaft bisher bei der Entsorgung von Unfallwild freiwillig anstelle der eigentlich zuständigen Stadt- und Landkreise übernommen hat, übersteigen in ihrem Wert das Aufkommen der Jagdsteuer deutlich. Vor diesem Hintergrund hat die Mehrheit der Landkreise in der Zwischenzeit beschlossen, auf die Erhebung der Jagdsteuer zu verzichten. Ich begrüße diese Entwicklung ausdrücklich. Ähnliche Situationen gibt es bei anderen Steuern nicht. Für die Hundesteuer und die Vergnügungsteuer, deren Aufkommen ebenfalls eher gering ist, machen die Kommunen ordnungsrechtliche Gesichtspunkte geltend. Wie die Kommunen dies ausgestalten, ist Gegenstand der kommunalen Selbstverwaltung. Das Land mischt sich da nicht ein.
Frage: Im Bildungsbereich steht den Städten und Gemeinden 2012 ein Doppeljahrgang der Abiturienten bevor. Dies stellt die Kommunen nicht nur vor organisatorische, sondern auch einmalig vor finanzielle Probleme. Das Land wünscht diese Lösung, ohne sich finanziell zu beteiligen. Wie reagiert Ihre Fraktion auf dieses deutliche Unbehagen der Städte und Gemeinden?
Dr. Rülke: Die Kommunen als Schulträger werden beim gemeinsamen Abitur des ersten G8- und des letzten G9-Jahrgangs vor allem die Herausforderung eines erhöhten Raumbedarfs und eines zusätzlichen Bedarfs bei der Lernmittelausstattung zu meistern haben. Bei einer Untersuchung des Raumbedarfs der Schulen im Hinblick auf das Abitur 2012 hat das Kultusministerium festgestellt, dass es im Wesentlichen bei Fachräumen in einzelnen Schulen zu Engpässen kommen könnte. Hierbei werden die betroffenen Schulen nicht umhin kommen, die Fragen der Raumnutzung möglichst flexibel in eigener Verantwortung zu klären. Was die zusätzlich benötigten Lernmittel angeht, hat das Kultusministerium zugesagt, für die anfallenden Mehrkosten aufzukommen. Da die zusätzlichen Lernmittel bereits 2010 angeschafft werden, tauchen die Mehraufwendungen in der Auswertung der Rechnungsabschlüsse der kommunalen Haushalte 2012 auf und werden bei der Festsetzung der Sachkostenbeiträge 2013 somit nachträglich ausgeglichen.
Frage: Sprechen wir über ein Thema, das viele Städte und Gemeinden weniger gut aussehen lässt, der Gebäude- und Straßensanierung.
Substanzerhaltungen und Sofortsanierungen werden vom Land nicht gefördert, Generalsanierungen sind dagegen zuwendungsfähig. Dies veranlasst clevere Verwaltungen vielfach dazu, ihr Eigentum jahrelang nicht zu sanieren, um die Schwelle zur Generalsanierung und damit zur Förderung zu erreichen. Wir gehen davon aus, dass dies nicht im Sinne des Förderungsgebers sein kann?
Dr. Rülke: Eine clevere Verwaltung setzt darauf, ihr Anlagevermögen zu erhalten. Die Begriffe Sofortsanierung und Generalsanierung gibt es im Übrigen in den städtebaulichen Erneuerungsprogrammen nicht. Instandhaltungsmaßnahmen werden zu Recht bei der Städtebauförderung nicht berücksichtigt. Zur Vermeidung von Fehlanreizen gibt es deshalb bei den förderfähigen Kosten einen pauschalen Vorabzug von zehn Prozent für unterlassene Instandsetzungen. Von diesen Kosten werden dann rund 35 % der Modernisierungskosten bei privaten Gebäuden erstattet. Bei gemeindeeigenen Gebäuden werden lediglich 60 % der Kosten für bauliche Maßnahmen zugrunde gelegt und diese mit wiederum 60 % bezuschusst. Meine zahlreichen Kontakte mit den Verantwortlichen in Sanierungsgemeinden haben mir nicht den Eindruck vermittelt, dass diese Förderkonditionen flächendeckende Anreize geben, laufende Instandhaltungen zu unterlassen. Die Herbeiführung eines „Totalschadens“ durch unterlassene Instandhaltung wegen der Aussicht auf rund 35 % Förderung erscheint mir nicht nur deshalb eine eher abstrakte Gefahr zu sein. Hinzu kommt, dass die Gemeinden ein schlüssiges Sanierungskonzept erarbeiten müssen und nicht sicher mit Fördergeldern rechnen können – die Nachfrage übersteigt die vorhandenen Fördermittel vielfach. Bei den Straßen sieht es ähnlich aus: Neben den Sanierungsmitteln stehen hier noch 10 Mio. € für die Instandhaltung von Bundes- und Landesstraßen durch die Landkreise zur Verfügung. Der gesamte errechnete Finanzbedarf liegt auch hier über den verfügbaren Mitteln. Bei der Förderung kommunalen Straßenbaus nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) allerdings hat es früher Missstände gegeben, die nach einer Intervention des Rechnungshofs abgestellt worden sind. Wir alle wissen, wie es um die öffentlichen Haushalte aufgrund der schwersten Wirtschafts- und Finanzkrise seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg steht.
Frage: Die VLK wird sich in den kommenden Monaten dem Thema „Denkmalschutz“ widmen. Die Denkmalschutzbehörden als Landesämter stellen kostenintensive Forderungen an Städte und Gemeinden sowie Grundstückseigentümer, ohne den denkmalpflegerischen Mehraufwand auch nur annähernd finanziell abfedern zu können. Wie verhält sich dazu Ihre Auffassung?
Dr. Rülke: Wer die Zukunft gewinnen will, muss das Erbe der Vergangenheit bewahren. Deshalb gibt es umfassende Hilfe. Es gibt ein Denkmalförderprogramm des Landes, das Zuschüsse für den erhöhten Erhaltungsaufwand bei Denkmalen gewährt, wenn etwa besondere Techniken, teurere Materialien und erhöhte Sorgfalt bei bestimmten Arbeiten erforderlich werden. Dieser „denkmalbedingte Mehraufwand” kann bei Privateigentümern zur Hälfte der Kosten bezuschusst werden, bei anderen zu einem Drittel. Allerdings: Keine Förderung kann jemals sämtlichen Wünschen Rechnung tragen. Daneben können Denkmaleigentümer auch steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Diese können durchaus zu höheren finanziellen Entlastungen bei Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen führen als eine Förderung über Zuschüsse. Weitere finanzielle Hilfen für Kulturdenkmäler gibt es durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die Denkmalstiftung Baden-Württemberg, die Landesstiftung Baden-Württemberg und das Bundesverwaltungsamt. Auch hierüber informiert die Landesdenkmalpflege in den vier Regierungspräsidien.
Frage: In einem Jahr wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt und sicherlich werden die Städte und Gemeinden direkt oder über ihre Interessensvertreter den Parteien einen Wunschkatalog präsentieren. Wie könnte aus Ihrer Sicht das Wahlprogramm Ihrer Partei zum Verhältnis „Land / Kommunen“ in groben Konturen aussehen?
Dr. Rülke: Das Wahlprogramm für die Landtagswahl 2011 wird in den nächsten Wochen und Monaten in enger Abstimmung mit den Landesfachausschüssen und den Abgeordneten konzipiert. Sicher wird das Verhältnis „Land / Kommunen“ in das Wahlprogramm Einzug finden. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir dazu aber noch keine genauen Auskünfte geben. Insbesondere können wir nicht auf Forderungen früherer Wahlprogramme verweisen, da wir die wichtigen Punkte im Laufe der Legislaturperiode umsetzen konnten.
Herr Dr. Rülke, die VLK-Informationen bedanken sich für das Gespräch.
……..Eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen sei die Gewerbesteuer die extrem konjunkturanfallig sei hieB es weiter. Die FDP schlagt vor die Gewerbesteuer abzuschaffen und den Kommunen ein eigenes Hebesatzrecht auf die Lohn- Einkommens- und Korperschaftssteuer oder einen hoheren Anteil an der Umsatzsteuer zu geben. Die Verteilung solle nach der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschaftigungsverhaltnisse in einer Kommune erfolgen.ddp wld pon………………………