Wachstums-Beschleunigungs-Gesetz und Folgen für Städte und Gemeinden
24. März 2010 Allgemein, Featured
Mit Beschluss des Bundesrates am 18. Dezember 2009 hat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz seine letzte Hürde genommen und konnte am 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Gisela Piltz, Mitglied der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag und Ansprechpartnerin für die VLK hat darauf verwiesen, dass das neue Gesetz in den ersten Jahren „nicht nur die Haushalte des Bundes und der Länder, sondern auch die Kommunen kurzfristig belastet“ (Schreiben von Frau Piltz vom 23. Dezember 2009).
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beseitigt krisenverschärfende Regelungen im Unternehmenssteuerrecht, entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen finanziell, senkt branchengebunden die Mehrwertsteuer und sorgt für mehr wachstumsorientierte Maßnahmen durch steuerrechtliche Veränderungen.
Die Städte und Gemeinden sind durch Steuermindereinnahmen bei der Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer direkt betroffen. Das Bundesfinanzministerium errechnete bis 2014 kommunale Mindereinnahmen in Höhe von 7,0 Mrd. €, also jährlich von 1,6 Mrd. €.
Als positive Effekte erwartet man jedoch durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, nach einer Anlaufphase,
- ein Absinken der Insolvenzen;
- allgemeine Investitionsanreize für mehr Wachstum;
- Sicherung von Arbeitsplätzen, Reduzierung der Kurzarbeit und Schaffung neuer Arbeitsplätze;
- positive Auswirkungen auf Einzelhandel, Hotel- und Baugewerbe;
- Anhebung von Unternehmensergebnissen;
- nachhaltiger Anstieg der Gewerbesteuer.
Wenn das Wachstumsbeschleunigungsgesetz „greift“, werden mittelfristig zu Gunsten der Städte und Gemeinden Minderausgaben beim Arbeitslosengeld und Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erwartet.